1.2.8 Der Kläger gebe selber zu, dass er als CEO und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Beklagten und Group CEO für die Geschäftsführung, den Gesamterfolg des Unternehmens und das Treffen von Managemententscheidungen auf höchster Ebene verantwortlich gewesen sei. Er habe Mängel in der Leistung und im Führungsstil gezeigt. Er habe im 2018 ein freudiges und selbstbewusstes Bild für die Zukunft gezeichnet. Entsprechend habe der Kläger dem Verwaltungsrat am 18. November 2018 für das Jahr 2019 äusserst erfolgreiche Planzahlen präsentiert. Er habe mit einer Erhöhung des Bruttoertrages von USD 434 Mio. (2018) auf USD 559 Mio. im 2019 gerechnet.