AG in einem ersten Schritt nach freiem Ermessen einen bestimmten Geldbetrag fest. Kriterien seien die Funktion und Aufgaben des Mitarbeiters sowie weitere "soft factors". Jeweils 50% des so festgelegten Betrages würden durch den im Zeitpunkt der Zuteilung ermittelten Wert der RSU bzw. PSU geteilt, woraus sich gemäss Ziff. 2.2 und 2.3 die Anzahl der zugeteilten Einheiten ergebe. Der Kläger habe am LPP teilgenommen. Sowohl die RSU als auch die PSU würden vorerst nur im Sinne einer Anwartschaft zugeteilt. Erst nach Ablauf der Vestingperiode entstehe ein grundsätzlicher Anspruch auf die Zuteilung von Aktien und/der Auszahlung des Gegenwerts.