Der diskretionäre Charakter der API-Vergü- tung bleibe demnach stets gewahrt. Es sei auch praktiziert worden, dass bei einer durch den Arbeitnehmer veranlassten Arbeitgeberkündigung, z.B. bei schwacher Leistung, kein API zugesprochen worden sei. Was ab 2018 in die API-Pläne Eingang gefunden habe, sei auch vor Inkrafttreten dieser Reglemente bei der Beklagten gelebte Praxis gewesen (act. 18 Rz. 16 f.). 1.2.7 Zum LPP