1.2.6 Für die tatsächliche Zuweisung das Bar-Bonus bzw. des API habe sich die E._____ AG nicht nur an geschäftlichen Kennzahlen orientiert. Sie lasse sich auch von individuellen Komponenten der Mitarbeiter leiten. Das gehe ab 2018 aus den API-Plänen, namentlich Ziff. 2.3 Abs. 1 hervor. Es handle sich um Fragen, wie sich der Mitarbeiter im jeweiligen Jahr verhalten habe, wie er seine Leistungen erbracht habe und inwieweit er einen Beitrag zum Erfolg der Beklagten geleistet habe. Massgebend seien sog. "soft factors". Der diskretionäre Charakter der API-Vergü- tung bleibe demnach stets gewahrt.