Im Jahr 2015 sei der Target Annual Performanve Icentive (TAPI) eingeführt worden, um die Mitarbeiter wissen zu lassen, mit welchem API sie rechnen könnten. Mit dem sog. TAPI-Letter sei schriftlich ein Zielwert kommuniziert worden. Dieser diene nur als Anhaltspunkt für die Höhe eines möglichen API, so er denn überhaupt zugewiesen werde. Es handle sich um eine reine Orientierungshilfe, welche keine Ansprüche begründe. Die Festlegung und Auszahlung des API stehe im Ermessen der E._____. Er könne auch ganz entfallen. Dies sei dem Kläger mit Schreiben vom 8. Oktober 2015 unmissverständlich dargelegt worden (act. 18 Rz. 16, act. 33 Rz. 46).