Ein angebliches Vertrauensproblem von N._____ gegenüber dem Kläger sei nicht nachvollziehbar und nur vorgeschoben. Der Kläger vermute, dass er aus dem Weg habe geschafft werden sollen, weil er gegenüber N._____ die Integration der Beklagten in die E._____ in Frage gestellt habe (act. 24 Rz. 141 ff., Rz. 153 ff., Rz. 159 ff.). - 29 -