21/39 gehe hervor, dass gerade keine Probleme unter den Tisch gewischt worden seien – offenkundig dargestellt mit roten Ampeln betreffend Prämienwachstum wie auch technischem Resultat. Aus act. 21/34 lasse sich nichts zugunsten der Beklagten ableiten. Im Jahr 2020 seien die Resultate der Mitarbeiterumfragen noch schlechter als im Jahr 2019, weshalb es falsch sei, wenn die Beklagte das Jahr 2019 als Rekordtief bezeichne. Der Kläger sei somit nachweislich nicht die Ursache des Übels gewesen. Die Situation habe sich wesentlich verschlechtert, als N._____ Verwaltungsratspräsident der Beklagten geworden sei. Ein angebliches Vertrauensproblem von N._____