Die Kosten seien unter Kontrolle gewesen. Dass die Prämieneinnahmen tiefer gewesen seien, habe in der Verantwortung des CEO Europa sowie des CEO USA gelegen. Die Haupttreiber der Probleme (Zins, Kosten USA, Reserving, Umlagen der Gruppe) seien vom Kläger stets thematisiert worden. Act. 21/39 nenne im Deckblatt die B2._____ AG, die nur Geschäfte in der Schweiz und in Irland zeichne. Die nachfolgenden Folien würden sich hingegen auf die gesamte B._____ Gruppe beziehen. Aus act. 21/39 gehe hervor, dass gerade keine Probleme unter den Tisch gewischt worden seien – offenkundig dargestellt mit roten Ampeln betreffend Prämienwachstum wie auch technischem Resultat.