Die Beklagte reiche das Factbook und das Sitzungsprotokoll vom 13. Juni 2019 nicht ein, womit ihre Behauptungen unbelegt seien. Der Kläger habe darauf hingewiesen, man solle die Expansion bremsen zugunsten von besseren Erträgen. Er habe immer wieder das Gespräch gesucht und auf die Probleme hingewiesen, wobei ihm die Rentabilität wichtig gewesen sei. Aus act. 21/27 gehe hervor, dass die Fakten stets kommuniziert worden seien und es entgegen der Beklagten nicht das 1. sondern das 2. Quartal betreffe. Im 2. Quartal sei keine Wende zu erwarten gewesen. Die Kosten seien unter Kontrolle gewesen.