2018 sei ein reines Marketinginstrument und kein Geschäftsbericht (bestehend aus Jahresrechnung, Lagebericht und Konzernrechnung). Es sei bestritten, dass der Kläger gesagt habe, man könne nun so richtig durchstarten. Die Planzahlen seien im Dezember 2018 angepasst worden. Der Kläger habe nichts unterschlagen oder verheimlicht, sondern sei immer transparent gewesen. Seine Warnrufe seien ignoriert worden. Es sei normal, dass im 1. Quartal die definitive Lohnsummendeklaration fehle, welche erst im 2. Quartal enthalten sei. Die Beklagte reiche das Factbook und das Sitzungsprotokoll vom 13. Juni 2019 nicht ein, womit ihre Behauptungen unbelegt seien.