Dies mache die Klausel ungültig (act. 24 Rz. 136 ff., Rz. 139). 1.1.16 Zutage getretene Mängel bezüglich Leistung und Führungsstil des Klägers würden bestritten. Der Financial Report Q3 vom 19. November 2018 (act. 21/33) sei auf Seite 4 im Titel mit "vorläufig" versehen, da die definitiven Resultate noch nicht bekannt gewesen seien. Diese seien zum Teil erst im 2. Quartal des Folgejahres bekannt gewesen. Im Dezember 2019 seien die Zahlen revidiert worden. Aus Seite 38 gehe hervor, dass der Beklagten bekannt gewesen sei, dass man unter Plan gelegen habe. In 2018 Projection P6 2. Quartal sei von USD 433.9 Mio. die Rede.