1.1.15 Sämtliche Manager derselben Lohnstufe hätten in etwa denselben LPP gehabt. "Soft factors" hätten keine Rolle gespielt. Nur die Funktionsstufe sei massgebend gewesen. Die Formulierung "Alle sonstigen Fälle der Beendigung, die nicht im Plan genannt sind" könne nicht so interpretiert werden, dass es im freien Ermessen der Geschäftsbereichsleiter, Leiter Vergütungsabteilung, Personalchef und/o- der Vergütungsausschuss stehe, den LPP einfach zu streichen. Das entbehre jeder Logik angesichts der sonst sehr detailliert aufgezählten Beendigungsgründe. Ausserdem verstosse es gegen den Grundsatz der Mitarbeitergleichbehandlung. Dies mache die Klausel ungültig (act.