Performance Jahr 2019 angepasst worden sei. Gemäss der Beklagten habe sie den TAPI eingeführt, weil die Mitarbeitenden hätten wissen wollen, mit was für einem API sie rechnen könnten. Hätte es sich um eine freiwillige Zahlung gehandelt, hätte die Beklagte diesem Bedürfnis kaum Rechnung getragen. Diskretionär sei mit Bezug auf den Kläger rein gar nichts gewesen. Der angebliche Faktor der individuellen Ziele der Mitarbeitenden als Kriterium für die Bonushöhe sei eine Schutzbehauptung der Beklagten. Der Kläger habe während der neun Jahre nur zwei Mal (in den Jahren 2011 und 2014) eine Mitarbeiterbeurteilung erhalten.