1.1.13 Eine angeblich schlechte Performance sei nicht ersichtlich. Obwohl der Verwaltungsrat bereits im Jahre 2018 gewusst habe, dass man die Planziele nicht erreichen werde, habe der Kläger im Frühling 2019 aufgrund seiner ausgewiesenen Performance einen sehr hohen Bonus zugeteilt erhalten. Die Beklagte verhalte sich widersprüchlich, wenn sie behaupte, der Kläger sei im Herbst 2019 wegen schlechter Performance entlassen worden. Zwischen Ende 2018 und Herbst 2019 habe es keine Überraschungen gegeben, sondern das Geschäft habe sich so entwickelt, wie er es dem Verwaltungsrat transparent und zeitnah rapportiert habe. Substantiierungen der Beklagten fehlten (act. 24 Rz. 128).