Es sei nicht "aus begründetem Anlass" gekündigt worden. Ein begründeter Anlass im Sinne der arbeitsvertraglichen Regelung sei nicht jede arbeitgeberseitige Kündigung, sondern lediglich eine aus wichtigem Grund. Ein solcher sei nicht gegeben. Die Beklagte lege auch nicht substantiiert dar, worin der angeblich begründete Anlass bestehen solle (act. 24 Rz. 120 ff., Rz. 124 ff., Rz. 127).