Noch nie seien Mitarbeitenden, welche die Beklagte verlassen hätten oder hätten verlassen müssen, die variablen Lohnbestandteile nicht ausbezahlt worden – ausser dem Kläger und K._____. Sämtliche anderen Mitarbeitenden hätten jeweils API und VAI anteilsmässig erhalten, so namentlich der frühere CFO L._____ und der ehemalige CPO M._____. Dies entspreche der langjährigen Praxis der Beklagten. Die Berechnung von API und VAI beruhe auf einem streng mathematischen Modell, und alle Mitarbeitenden seien gleich behandelt worden. Es sei nicht "aus begründetem Anlass" gekündigt worden.