Das Führungsverhalten des Klägers sei stets geschätzt worden. Bereits seit 2016 sei eine zunehmende Verschlechterung der Mitarbeiterzufriedenheit zu verzeichnen. Dies seit der Integration der Beklagten in die E._____, weil die Einflussfaktoren des lokalen Managements immer mehr abgenommen hätten und in der E._____ zentralisiert worden seien. Der Trend habe sich in den folgenden Jahren und auch im Jahr 2021 fortgesetzt. Was den angeblichen Verlust im Geschäftsjahr 2019 betreffe, so habe die Beklagte die Geschäftsergebnisse falsch dargestellt. Der Verlust habe erst im Nachhinein durch Zusatzreservierungen diese Grössenordnung angenommen.