1.1.11 Der Kläger habe seine Verantwortlichkeiten als CEO vollumfänglich wahrgenommen und tadellose Leistungen erbracht. Aus dem Finanzbericht des 2. Quartals 2019 gehe hervor, dass im Vergleich zur Planzahl Kosteneinsparungen von USD 8.5 Mio. erzielt worden seien. Sodann habe der Kläger im Bereich Rückstellungen keine Entscheidkompetenz gehabt. Auch in den Bereichen Underwriting und technischer Zins habe er keine Entscheidkompetenzen gehabt. Der Kläger sei stets transparent gewesen, und der Verwaltungsrat habe seit spätestens Ende 2018 Kenntnis vom Nichterreichen der Planzahlen für 2019 gehabt. Das Führungsverhalten des Klägers sei stets geschätzt worden.