Stichtag zur Ausbezahlung des Barbetrags im Umfang des Referenzbetrags, multipliziert mit dem Performance Factor. Die Ansprüche unter dem VAI-Plan würden während drei Jahren und jeweils bis zum Ablauf des 31. Dezember (Vesting Period) als bedingt gelten und seien nach Ablauf dieser Dauer entweder innert 30 Tagen nach Ablauf dieses Stichtags oder Feststehens der Kennzahlen (Settlement Date) auszubezahlen. Für den Fall des Austritts verweise Fussnote 3 in Ziff. 2.2. des VAI- Plans auf Ziff.