Dieser sei betragsmässig nie unter dem TAPI gelegen, sondern habe im Rekordjahr sogar Fr. 534'000.– betragen, d.h. mit 148% der ursprünglichen Zuteilung (API) sei die Obergrenze erreicht worden. Dass der API Lohnbestandteil sei, ergebe sich auch aus der Darstellung auf der Website der E._____ Gruppe, wonach dessen Höhe im Wesentlichen von der Zielerreichung in Bezug auf das Geschäftsergebnis sowie von der Zielerreichung in Bezug auf die persönliche Leistung abhänge. Der Hinweis, der API könne zwischen Null und dem Zweifachen des TAPI betragen, sei nicht als Freiwilligkeitsvorbehalt zu verstehen.