1.1.4 Ab dem Geschäftsjahr 2016 habe die Beklagte dem Kläger als Ersatz zum bisherigen LTI den variablen Lohnbestandteil gemäss dem Leadership Performance Plan (LPP) der E._____ zugesichert. Der LPP-Anspruch setze sich aus zwei Komponenten zusammen, nämlich aus Restricted Share Units (RSUs) und Performance Share Units (PSUs). Der Gegenwert im Zeitpunkt der Zuteilung habe seit 2016 stets Fr. 250'000.– betragen, und der Kläger habe im Zeitpunkt der Zuteilung jeweils wählen können, ob er nach einer Sperrfrist von drei Jahren eine Auszahlung entweder in bar, in Form von E._____ Aktien oder einer Kombination aus beidem gewollt habe.