1.1.3 Als Value Alignment Incentive (VAI) seien 25% des API definiert und für jeweils drei Jahre zurückgestellt worden. Die Höhe des VAI sei nie von der Performance des Klägers abhängig gewesen, sondern habe (aus Nachhaltigkeits- und Stabilitätsüberlegungen) eine Art Rückstellung im Umfang von 25% des API gebildet, für den Fall, dass die Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sollte. Auch bezüglich dieser Leistungen bestehe seitens der Beklagten weder Freiwilligkeit noch Ermessen. Ausbezahlt worden seien dem Kläger die Ansprüche für die Jahre 2014 und 2015.