1.2.3 Es werde bestritten, dass der Kläger von der dreimonatigen Kündigungsfrist überrascht gewesen sei und sich diesbezüglich bei H._____ und G._____ erkundigt habe. Es werde bestritten, dass diese ihm versichert hätten, es sei nicht notwendig, den Arbeitsvertrag formell anzupassen. Diese Ausführungen seien auch unglaubhaft. Hätten sich die Umstände so ereignet, hätte dieser als erfahrener Geschäftsmann auf ein Anpassung des Vertrags bestanden – sei es auch nur durch eine handschriftliche Anmerkung auf dem Vertrag – oder er hätte die Anwendung einer längeren Kündigungsfrist irgendwie in Textform, z.B. per E-Mail, thematisiert oder bestätigen lassen.