Uneinig sind die Parteien, ob der Kläger Bonusansprüche hat, welche Kündigungsfrist vereinbart war, ob eine fristlose bzw. missbräuchliche Kündigung vorliegt und ob dem Kläger eine Entschädigung nach Art. 336a bzw. Art. 337c OR zusteht. Ebenfalls uneinig sind die Parteien hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Auf die Parteivorbringen ist – soweit sie für die Entscheidfindung relevant sind – nachfolgend einzugehen. III. Kündigungsfrist 1. Parteistandpunkte 1.1 Kläger