Allg. Arbeitsbedingungen Im Übrigen gelten die Allgemeinen Arbeitsbedingungen (AAB), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden. Arbeitsvertragsrecht Sofern das Anstellungsverhältnis nicht durch die vorstehenden Abmachungen geregelt ist, gelangen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen am Arbeits- respektive Wohnort zur Anwendung. Unterschrieben wurde der Vertrag seitens der Beklagten am 22. Dezember 2010 von F._____, Präsident des Verwaltungsrates, sowie von G._____, Mitglied des Verwaltungsrates. Der Kläger unterschrieb den Vertrag am 23. Dezember 2010 (act. 6/7 S. 3).