zugestellt wurde (act. 45). Am 14. April 2022 reichte die Beklagte eine Noveneingabe samt Beilagen ein (act. 47–49). Am 26. April 2022 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zur Noveneingabe des Klägers vom 8. April 2022 ein (act. 52), welche dem Kläger zugestellt wurde (act. 54). Am 9. Mai 2022 reichte der Kläger eine Noveneingabe samt Beilage ein (act. 56–57/1). Am 30. Mai 2022 erstattete der Kläger fristgemäss eine Stellungnahme zu den Dupliknoven, welche samt Beilagen der Beklagten zugestellt wurden (act. 58–60/8, act. 60A).