gemäss Leadership Performance Plan (LPP) per 31. Januar 2020, mindestens CHF 399'604, zu bezahlen (brutto, d.h. Abzüge für AHV/IV/EO/ALV, jedoch ohne Beiträge an die Pensionskasse). 1.3 Eventualiter, soweit der mit Rechtsbegehren Ziff. 1.2 geltend gemachte Betrag nicht in bar geschuldet sein sollte, sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die von ihr und/oder der D._____ AG, Zürich, bekanntzugebende Anzahl Aktien der E._____ AG (ISIN CH …) gemäss Leadership Performance Plan (LPP) per 31. Januar 2020 auf ein vom Kläger zu bezeichnendes Depot zu liefern. 1.4 Soweit die mit Rechtsbegehren Ziff. 1.1 bis Ziff.