e) CHF 133'500 (brutto) als Value Alignment lncentive (VAI) für das Geschäftsjahr 2018, wobei die Beklagte zusätzlich zu den Abzügen für AHV/IV/EO/ALV auf jeweils 50% der vorgenannten Bruttobeträge die Sparbeiträge von 14% zu Lasten des Klägers und von 14% zu Lasten der Beklagten an die Pensionskasse der Beklagten (C._____ BVG) abzuführen hat. 1.2 Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger den von ihr und/oder der D._____ AG, Zürich, bekanntzugebenden und nachträglich zu beziffernden Wert des auf den Kläger lautenden Portfolios gemäss Leadership