{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2022-11-22", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AN210020_2022-11-22.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AN210020.pdf", "Checksum": "965772a41c8d494a10798dda7a65810e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AN210020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 22.11.2022 AN210020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. 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Vorliegend hat es die Beklagte bisher aber versäumt, selber ein\nSchlusszeugnis auszustellen, und der Schlusssatz des Zwischenzeugnisses kann\nvom Inhalt her nicht zur Formulierung des Vollzeugnisses herangezogen werden.\nDaher ist grundsätzlich eine Neuformulierung vonnöten.\n\n3.5 Nicht zu folgen ist dem Kläger jedoch hinsichtlich der beantragten Bedauernsworte, würden diese doch den falschen Eindruck einer Eigenkündigung erwecken.\n- 74 -\n\nDiese Formulierung hat zu unterbleiben. Soweit der Kläger will, dass ihm für seinen\n\"wertvollen Einsatz\" gedankt wird, ist beachtlich, dass dieser Antrag verglichen mit\ndem Text des Zwischenzeugnisses, wo ihm für seine \"äusserst wertvolle Mitarbeit\"\ngedankt wird, bereits eine Relativierung bedeutet. Da keine fristlose Kündigung im\nRaum steht, würde das Fehlen jeglicher Dankes- und Wunschfloskeln im Vergleich\nzu den Zwischenzeugnissen eine unbillige Verschlechterung bedeuten. Da es die\nBeklagte unterlassen hat – zumindest eventualiter – einen Gegenvorschlag anzubringen, ist dem Antrag des Klägers zu folgen.\n\n3.6 Der Kläger verlangt als Ausstellungsdatum den 31. Januar 2020, was sich für\nein gerichtlich erstrittenes Arbeitszeugnis als praxisgemäss erweist. Wie vorstehend unter Ziffer III. ausgeführt, bestand eine dreimonatige Kündigungsfrist, weshalb das Arbeitsverhältnis bis zum 31. Januar 2020 dauerte.\n\n3.7 Im Ergebnis ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger ein Schlusszeugnis\nmit folgendem Text aus- und zuzustellen:\n\n\"Arbeitszeugnis\n\nZürich, 31. Januar 2020\n\nHerr A._____, geboren am tt. März 1973, von S._____, war vom 1. März 2011 bis zum 31. Januar\n2020 als Group CEO bei B1._____ angestellt. Der Beschäftigungsgrad betrug 100%. In dieser Funktion hat Herr A._____ an den Chairman of the Board of Directors rapportiert.\n\nDie B1._____ AG wurde 2008 als Lebensversicherungs-Gesellschaft mit Sitz in T._____ gegründet\nund gehört seit 2011 zur E._____ Gruppe. Heute verfügt die B1._____ AG mit ihrer Tochtergesellschaft B2._____ AG über Niederlassungen in der Schweiz, den Niederlanden, Deutschland, Italien,\nIrland und ist über eine kürzlich erworbene Gruppengesellschaft auch in den USA tätig.\n\nZu den Hauptaufgaben von Herrn A._____ gehörte im Wesentlichen:\n\n- Gesamtverantwortung von B1._____\n- Sicherstellung von Wachstum, Profitabilität und Positionierung\n- Entwicklung der Unternehmensstrategie im Einklang mit Mission und Vision\n- Vorantreiben der internationalen Expansion und Innovation\n- Strategische Weiterentwicklung der System- und Prozesslandschaft\n- Fachliche und personale Führung der Mitglieder der Geschäftsleitung & der GL\nAdvisors\n- 75 -\n\n- Zukunfts- und marktorientierter Ausbau der Dienstleistungs- und Produktpalette\n- Pflege und Entwicklung der Schlüssel- und Grosskunden\n- Akquisition von neuen Aufträgen sowie Garantie eines höheren Dienstleistungsstandard\n- Sicherstellung eines wirkungsvollen Informations- und Kommunikationsflusses\nmit internen und externen Stakeholdern\n- Repräsentation der Gesellschaft nach aussen in ordentlichen und ausserordentlichen Lagen\n- Bereitstellung der Entscheidungsgrundlagen und Antragstellung an den Verwaltungsrat zur Entwicklung der Unternehmensstrategie\n- Periodische Berichterstattung an den Präsidenten des Verwaltungsrates über\ndie Tätigkeit der Geschäftsleitung und an den Verwaltungsrat über den Geschäftsgang sowie über die finanzielle und personelle Situation der Gesellschaft\n- Seit Januar 2018 mitverantwortliches Mitglied des Geschäftsleitungsausschusses für die Einheit … Capital innerhalb der E._____ Gruppe\n\nHerr A._____ verfügt über umfassende Erfahrungen und ein fundiertes Fachwissen, welches er\nerfolgreich in die Praxis umsetzte. Er zeigte eine hohe Lernbereitschaft am Arbeitsplatz und besitzt\neine überdurchschnittliche Auffassungsgabe. Dank seiner Fähigkeit, Probleme rasch zu analysieren\nund zielgerichtet zu lösen, führte Herr A._____ seine anspruchsvollen Aufgaben äusserst erfolgreich\naus. Er arbeitete selbständig, eigenverantwortlich sowie zielgerichtet und zeichnet sich durch sein\npersönliches Engagement sowie sein ausserordentliche Einsatzbereitschaft aus. Er verstand es,\nPrioritäten richtig zu setzen und behielt stets den Überblick. Zudem hielt Herr A._____ Termine auch\nunter hoher Belastung immer ein und war auch unter schwierigen Anforderungen sehr ausdauernd\nsowie belastbar. Herr A._____ verstand es, wichtige Impulse zu geben und neue Wege zu beschreiten. Als initiative Führungskraft leistete er mit seinen Vorschlägen auch bereichsübergreifend einen\nwesentlichen Beitrag. Herr A._____ traf Entscheidungen überlegt und war stets bereit, Verantwortung zu übernehmen. In Bezug auf Qualität und Quantität erbrachte Herr A._____ eine sehr gute\nLeistung, die unsere Erwartungen erfüllte.\n\n"}