{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2022-11-22", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AN210020_2022-11-22.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AN210020.pdf", "Checksum": "965772a41c8d494a10798dda7a65810e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AN210020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 22.11.2022 AN210020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung/Zeugnis"}], "ScrapyJob": "446973/28/2290", "Zeit UTC": "05.07.2025 22:25:14", "Checksum": "5bfbf9fcfa48ec49f0b20310645666db", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Weitere Kammern 22.11.2022 AN210020\nRegeste:\nForderung/Zeugnis\n\nb) Des Weiteren steht auch die Höhe des etwaig auszahlbaren Betrages noch\nnicht fest. Im Gegenteil kann der Betrag unter Berücksichtigung von Leistungsfaktoren noch um 50% über- oder unterschritten werden. Der nach dem Plan gewährte\nVAI bleibt drei Geschäftsjahre lang bedingt. Indem festgehalten wird, ein Award\n\"könnte\" den Teilnehmer am Abrechnungstag (nach drei Jahren) dazu berechtigen,\neinen Barbetrag in Höhe des Referenzbetrags, multipliziert mit dem Leistungsfaktor, zu erhalten, wird die Optionalität einmal mehr klargestellt. Die Beklagte hat sich\nsomit im Hinblick auf den 31. Dezember nach Ablauf der drei Jahre den Entscheid\nüber die Auszahlung nochmals vorbehalten. Es handelt sich demnach noch nicht\neinmal um eine Anwartschaft im Sinne der vorgenannten Definition, da keine unentziehbare, rechtlich gesicherte Erwerbsaussicht besteht. Umso weniger kann gesagt werden, es bestehe ein Recht auf die Auszahlung eines Betrages. Jedes Jahr\nwurde denn auch der Entscheid von neuem gefällt, wobei der jeweilige Referenzbetrag nicht auf klar errechenbaren Grundlagen basiert.\n\nc) Auch unter Ziffer 4.8 des VAI-Plans findet sich nochmals ein ausführlicher Ermessensvorbehalt. Darin bekräftigt die Beklagte einmal mehr, dass die Gewährung\nund damit auch die Auszahlung von jeglichem Award in ihrem freien Ermessen\nstehe. Es kann bei dieser Sachlage der zurückbehaltene VAI nicht anders qualifiziert werden als der vorgängig zugeteilte API.\n\nd) Im Ergebnis handelt es sich beim zurückbehaltenen VAI – ebenso wie beim\nAPI – nach wie vor um eine Gratifikation. Wie ausgeführt, ist es beim sehr hohen\n- 53 -\n\nVerdienst des Klägers nicht angebracht, entgegen diesen klaren Bestimmungen\nden VAI in einen Lohnbestandteil umzudeuten.\n\n3.6 LPP\n\n3.6.1 Der Kläger verlangt die Herausgabe des Gegenwertes seines Portfolios\ngemäss Leadership Performance Plan (LPP) per 31. Januar 2020, abzüglich Sozialversicherungsabzügen. Diesbezüglich gilt es zu prüfen, ob der Kläger einen\nRechtsanspruch auf die Teilnahme am LPP sowie auf Zuteilung der Einheiten (RSU\nund PSU) hatte und ob die Zuteilung unter rein objektiven Gesichtspunkten oder\nunter der Berücksichtigung von nicht berechenbaren Komponenten, sog. \"soft-Fac-\ntors\" erfolgte.\n\n3.6.2 LPP-Plan\n\nEs liegen die LPP-Pläne der massgebenden Jahre 2016 bis 2019 vor, welchen\nu.a. folgende Regelungen zu entnehmen sind (act. 21/21b–23b):\n\n\"1.1 Allgemeine Information und Zweck\n\n(…)\n\nE._____ hat diesen Leadership Performance Plan (LPP-Plan) als Teil der langfristigen, diskretionären, variablen Vergütung für ausgewählte Mitarbeiter von E._____ eingeführt. Zweck dieses Plans\nist es, diesen Mitarbeitern eine zukunftsorientierte Prämie zu gewähren, die ihnen die Möglichkeit\nbietet, den Gegenwert einer bestimmten Anzahl von Namensaktien von E._____ (...) oder eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine Mischung aus Bargeld und Aktien (die Awards) in bar zu erhalten. Der LPP-Plan bietet einen erhöhten Anreiz für diese Mitarbeiter, signifikante und aussergewöhnliche Beiträge zur langfristigen Leistung und zum Wachstum von E._____ zu leisten, wodurch\nder Wert der Aktien zum Nutzen der Aktionäre des Unternehmens gesteigert wird und die Fähigkeit\nvon E._____ erhöht wird, Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten anzuziehen und zu halten.\n\n(…).\n\n1.3 Teilnehmer\n\nUnter Berücksichtigung der im Plan festgelegten Beschränkungen wählt der Group Chief Executive\nOfficer (der \"Group CEO\") nach Rücksprache mit und unter Berücksichtigung der Empfehlungen\ndes Group Executive Committee (das Group EC) die auswählbaren Mitarbeiter (…) aus, die an dem\n- 54 -\n\nPlan teilnehmen können (…) die er als wünschenswert ansieht, und innerhalb des vom Compensation Committee genehmigten Budgets.\n\nTeilnahmeberechtigte Mitarbeiter die wie oben beschrieben ausgewählt wurden, werden zu Teilnehmern (…) und werden automatisch in den Leistungsplan für Fachkräfte eingetragen, und es wird\nangenommen, dass sie die Regeln des Leistungsplans für Führungskräfte (…) akzeptieren, ausser\nsie nehmen einen Award nicht an. (…)\n\n(…)\n\n1.5 Eine Zuteilung im Rahmen des Plans besteht aus zwei separaten aktienbasierten Komponenten mit einer Sperrfrist von drei Jahren: 50% werden in Restricted Share Units (RSUs) zugeteilt,\n50% werden in Performance Share Units (PSUs) zugeteilt.\n\n(…)\n\n2. Einzelheiten zum Award\n\n2.1 Ein Award für einen Teilnehmer wird durch eine von E._____ ausgestellte und vom Group\nCEO und dem Chief Human Resources Officer von E._____ (…) unterzeichnetes Compensation\nStatement (Vergütungserklärung) dokumentiert, wobei die Bedingungen vom Verwaltungsrat und/o-\nder dem Compensation Committee (Vergütungsausschuss) festgelegt werden. Die Vergütungserklärung bestätigt die Awards und bezieht sich auf die Bedingungen des Leistungsplans für Führungskräfte als Voraussetzung für die Gewährung der Abrechnung der Awards.\n\nEin Award berechtigt den Teilnehmer, nach Ablauf des Endigungszeitraumes (wie in Abschnitt 2.5\ndefiniert) entweder den Gegenwert einer bestimmten Anzahl von Aktien in bar oder eine bestimmte\nAnzahl von Aktien oder eine Mischung aus Bargeld und Aktien zu erhalten, sofern die Leistungsund Beschäftigungsbedingungen eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Compensation\nCommittee zu bestimmen, ob der Teilnehmer Aktien oder Bargeld oder eine Mischung aus beidem\nerhält.\n\n2.2 Beschränkte Aktieneinheiten (Restricted Share Units)\n\n"}