{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2022-11-22", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AN210020_2022-11-22.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AN210020.pdf", "Checksum": "965772a41c8d494a10798dda7a65810e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AN210020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 22.11.2022 AN210020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. 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Diese BRU-Informationen\nbilden die Grundlage für die Berechnung der Value Alingment Performance Faktoren (...), die auf\neiner BRU der E._____ basieren, wobei diese eine Gruppe oder eine Geschäftseinheit und der\nwichtigste Leistungsindikator (KPI) für die betreffende BRU ist.\n\nDie Leistungsfaktoren sind wie folgt (...)\n\nDie Berechnungsstelle berechnet auf der Grundlage der tatsächlichen Leistung des Unternehmens\nim Vergleich zu den Leistungsfaktoren während des Leistungszeitraums (wie in Abschnitt 2.2 definiert) den Leistungsfaktor, wobei die Auszahlung zwischen 50% und 150% liegt (...)\n\nEin Award könnte den Teilnehmer am Abrechnungstag (wie in Abschnitt 2.2 definiert) dazu berechtigen, einen Barbetrag in Höhe des Referenzbetrags, multipliziert mit dem Leistungsfaktor, zu erhalten (Abrechnungsbetrag).\n\n2.2 Vesting Periode/Abrechnungsperiode\n\nDer nach dem Plan gewährte Award bleibt drei volle Geschäftsjahre lang bedingt, beginnend am\n1. Januar unmittelbar vor dem Datum der Gewährung einer Prämie und endend am 31. Dezember\ndes dritten Jahres (…), und unterliegt Anpassungen auf der Grundlage der Leistungsfaktoren. Das\nDatum, an dem der Award gevested werden (…), wird in der Vergütungserklärung angegeben.\n\n(…)\n\n4.5.5 Kündigung aus begründetem Anlass\n\nBei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch E._____ aus begründetem Anlass werden die zum\nZeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht ausgezahlten und nicht gevesteten\nAwards für verfallen erklärt. Ausgezahlte und gevestete Ansprüche im Zusammenhang mit einer\nKündigung aus begründetem Anlass unterstehen weiterhin Abschnitt 4.6.\n\nIm Rahmen dieses Plans bedeutet \"Kündigung aus begründetem Anlass\" die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch E._____ aus einem Grund, der durch den Arbeitnehmer verursacht wurde,\ninsbesondere, aber nicht ausschliesslich:\n\n(…) Eine schwerwiegende Verletzung oder Nichteinhaltung einer aufsichtsrechtlichen oder gesetzlichen Vorschrift;\n\n(…) Verstoss gegen den Arbeitsvertrag der zur Kündigung führt;\n- 51 -\n\n(…) ein schwerwiegender Verstoss gegen den E._____ Code of Conduct oder andere Grundsätze, Standards oder Richtlinien von E._____ oder deren Nichteinhaltung;\n\n(…) Nichtbeachtung der bestehenden beruflichen Verhaltensregeln;\n\n(…) Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit mit negativen Auswirkungen auf das Geschäft, den finanziellen Erfolg oder das Ansehen von E._____ (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine\nfinanzielle Anpassung nach unten);\n\n(…) Betrug oder Unredlichkeit bei der Erfüllung der Pflichten;\n\n(…) schlechte Leistungen/Verhaltensweisen, die hinter den Zielvorgaben von Management by\nObjectiv oder den Erwartungen des Managements zurückbleiben;\n\n(…) Verurteilung wegen einer Straftat oder eine Strafrechtliche Verfolgung, die ein gesetzliches\nVerbot nach dem einschlägigen Wertpapierrecht zur Folge hat;\n\n(…) alle sonstigen Umstände, soweit dies nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist;\n\n(…) andere Umstände, die nach dem alleinigen Ermessen des Compensation Commitee festgelegt werden können.\n\n(…)\n\n4.8 Kein Recht auf weiteren Award\n\nWeder die Einrichtung des Plans noch die Gewährung eines Awards, noch die Auszahlung von\nLeistungen noch irgendeine Handlung der E._____ oder des Vorstands, des Compensation Committes, der Verwaltung oder eines anderen Organs von E._____ ist so zu verstehen, dass einem\nTeilnehmer ein (rechtlicher oder sonstiger) Anspruch auf die fortgesetzte Gewährung eines Awards\neingeräumt wird. Die Gewährung irgend eines Awards steht im freien Ermessen. Ein in einem Jahr\ngewährter Award begründet keinen Anspruch oder Verfall in den Folgejahren, unabhängig davon,\nob ein Award in der Vergangenheit mehrfach gewährt oder verfallen ist, ohne dass dies auf Freiwilligkeit zurückzuführen ist. In diesem Zusammenhang behält sich E._____ ausdrücklich das Recht\nvor, die Gewährung einer solchen Prämie jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen.\"\n\n3.5.2 Qualifikation des VAI\n\na) Der Kläger vertritt die Ansicht, mit der Zuteilung des VAI seien die Ziele erreicht und ein Anspruch entstanden, wogegen die Beklagte höchstens von einer\nAnwartschaft ausgeht. Eine Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmässig\n- 52 -\n\nunentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht\n(voll) erfüllt sind. Analysiert man die Bestimmungen des VAI-Plans, so erhellt, dass\ndie Beklagte auch für das zurückbehaltene Viertel des kommunizierten API-Betra-\nges wiederum dieselben Vorbehalte angebracht hat, wie beim API. So wird ausdrücklich festgehalten, dass der VAI, als zurückbehaltener Teil des API ebenfalls\ndiskretionär ist. Weiter wird klargestellt, dass der Arbeitnehmer auch diesbezüglich\nnur eine Möglichkeit für einen diskretionären variablen Lohnanteil erhalte. Davon,\ndass nach der Mitteilung des API bereits ein Recht des Arbeitnehmers auf eine\nAuszahlung entstanden sei, ist nicht die Rede.\n\n"}