1. Der Kläger macht mit der vorliegenden Klage eine dem Kläger von der Beklagten zugesicherte Konkurrenzentschädigung in der Höhe eines Jahresgehaltes sowie einen Teil des ihm schriftlich zugesicherten Bonus für das Jahr 2016 geltend. Zur Begründung seiner Klage führte der Vertreter des Klägers im Wesentlichen aus, im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, welche schliesslich zur Unterzeichnung am 26. August 2011 geführt hätten, sei das Thema "Job - und Existenzsicherung" im Vordergrund der Diskussionen gestanden.