In der Folge wurde dem Kläger mit Verfügung vom 27. Februar 2018 Frist zur schriftlichen Replik angesetzt (act. 15). Am 16. Mai 2018 reichte der Vertreter des Klägers innert erstreckter Frist die Replik ein (act. 19). Am 14. September 2018 ging die Duplik ein (act. 26), welche mit Verfügung vom 8. Oktober 2018 dem Kläger zugestellt wurde (act. 28). Mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 wurden die Parteivertreter aufgefordert, dem Gericht mitzuteilen, ob sie auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichten (act. 30 und 31).