Am 7. November 2017 reichte der Vertreter des Klägers die vorliegende Klage unter Beilage der Klagebewilligung ein (act. 1 und 3). Mit Verfügung vom 13. November 2017 wurde dem Kläger eine Frist von 10 Tagen angesetzt, einen Kostenvorschuss von Fr. 11'400.– zu leisten (act. 5). Der Kostenvorschuss ging am 27. November 2017 beim Gericht ein (act. 7). Mit Verfügung vom 29. November 2017 wurde der Beklagten Frist zur schriftlichen Klageantwort angesetzt (act. 8). Innert erstreckter Frist ging am 20. Februar 2018 die Klageantwort ein (act. 12). In der Folge wurde dem Kläger mit Verfügung vom 27. Februar 2018 Frist zur schriftlichen Replik angesetzt (act. 15).