Rechtsbegehren: "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger netto CHF 166'477.65 zuzüglich 5% Verzugszins seit 7. November 2017 (Klageeinleitung) zu bezahlen. 2. Unter Vorbehalt des Nachklagerechtes. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zu Lasten der Beklagten." Erwägungen: I. (Prozessgeschichte)