5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Kosten für das Verfahren vor Einzelgericht Audienz von CHF 5'000.– zu ersetzen. - 27 - 6. Die Beklagte wird zudem verpflichtet, dem Kläger für das Verfahren vor Einzelgericht Audienz eine Parteientschädigung von CHF 6'480.– (CHF 6'000.– zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 7. Schriftliche Mitteilung an die Parteien je gegen Empfangsschein.