Das Einzelgericht Audienz hat im Urteil vom 12. Januar 2015 die Entscheidgebühr von CHF 5'000.– vom heutigen Kläger bezogen und den Vorbehalt des endgültigen Entscheids des Gerichts im ordentlichen Verfahrens angebracht (act. 5/3 S. 17, Dispositiv-Ziffer 3). Ausgangsgemäss ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger diese CHF 5'000.– zurückzuerstatten.