Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten bemisst sich die Gerichtsgebühr gemäss § 5 Abs. 1 GebV OG nach dem tatsächlichen Streitinteresse, dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falles. Sie beträgt in der Regel CHF 300.– bis CHF 13'000.–. Es hat ein Schriftenwechsel stattgefunden, und es wurde eine Hauptverhandlung durchgeführt. Der Sachverhalt ist einfach. Hingegen stellten sich schwierige Rechtsfragen. Für die Parteien ist die Streitigkeit offensichtlich von grossem Interesse. Eine Entscheidgebühr von CHF 6'000.– erscheint angemessen.