Aber letztlich ist nicht relevant, wie hoch genau die Risiken für den Kläger sind. Entscheidend ist, dass es der Beklagten nicht gelingt, ein öffentliches Interesse darzutun, das die Interessen des Kläger überwiegt. Im Gegenteil: mit dem Abschluss des NPA ist eben auch das Risiko, dass der Beklagten etwas passiert, ganz drastisch gesunken. - 24 - 6. Zwischenfazit: Verbot der Datenübermittlung