Man hätte meinen können, damit sei die Sache erledigt. Wir wissen inzwischen, dass der Ex-Wegelin Kundenberater R.K. auf Betreiben der USA in Deutschland verhaftet wurde und jetzt ausgeliefert werden soll (vgl. neuerdings NZZ vom 29. Dezember 2015, S. 24 "Zur Auslieferung eingeladen"). Zwar dürfte der Fall des Klägers nicht ohne weiteres mit dem des Wegelin-Beraters zu vergleichen sein. Die Parteien sind sich einig, dass der Kläger im Zusammenhang mit der Betreuung von Kunden mit US-Bezug nur eine ganz untergeordnete und unbedeutende Rolle spielte und jedenfalls nach schweizerischer Sichtweise kein Recht verletzte.