25 S. 7 f. Rz. 23 f.). Die Verpflichtungen unter der Vereinbarung bestünden generell für vier Jahre weiter. Das DoJ könne eine Strafverfolgung gegen die Beklagte im Zusammenhang mit dem Steuerstreit doch aufneh- - 18 - men, wenn die Beklagte Bestimmungen des NPA verletzen sollte. Dabei stelle jede Verletzung des US Programms gleichzeitig eine Verletzung des NPA dar (act. 25 S. 8 Rz. 25 und Rz. 27).