Davon gehe auch das EFD in seiner Verfügung vom 28. Februar 2014 aus. Als Schweizer Bank sei auch die Beklagte im Zusammenhang mit dem Steuerstreit potenziell einer Strafverfolgung in den USA ausgesetzt. Die Auswirkungen eines Strafverfahrens in den USA wären für die Beklagte fatal. Die Teilnahme am US-Programm und insbesondere der Abschluss eines NPA ermöglichten es einer Schweizer Bank demgegenüber, diese Gefahren zu vermeiden (act. 16 S. 10). - 17 -