Die US-Behörden hätten unmissverständlich klar gemacht, dass das US- Programm nur dann als endgültige Lösung des Steuerstreites tauge, wenn es flächendeckend und ohne jede Ausnahme umgesetzt werde. Für den Fall, dass die Kooperationsbereitschaft der Schweizer Banken mangelhaft bleibe, hätten die US-Behörden gar drastische Wirtschaftssanktionen angedroht. Es bestehe die Befürchtung, dass schon ein einziger negativer Entscheid eines Schweizer Gerichts in Bezug auf Vorkehren und Pflichten der Schweizer Banken gemäss US- Programm - etwa im Zusammenhang mit der Herausgabe von Daten - dazu führen könne, dass die Umsetzung des US-Programms insgesamt scheitere (act. 16 S. 9).