Die US-Behörden hätten in ihrem Vorgehen jede Bank nach deren individuellem Schuldverhalten beurteilt und damit trotz angeblicher zeitlicher Dringlichkeit Gelegenheit gefunden, jedes Dossier einzeln zu prüfen und angemessen zu bewerten. Sie hätten jede Bank einzeln eingeschätzt und deren Verhalten individuell beurteilt und entsprechend die Busse festgelegt. Die Behörden hätten also nicht nur individuell entschieden, sondern auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt (act. 22 S. 26 Rz. 140 f.).