Der Kläger macht geltend, als selbständiger Vermögensverwalter auf eine ungehinderte weltweite Reisefreiheit zwingend angewiesen zu sein. Zudem stamme die Ehefrau des Klägers aus den USA, deren Familie lebe in […], USA. Der Kläger, seine Ehefrau und seine Kinder seien somit auf eine ungehinderte Reisefreiheit auch privat angewiesen. Es gelte zu verhindern, dass er selbst oder seine Frau und seine Kinder beim Reisen in die USA Probleme kriegten oder das Risiko liefen, angehalten, befragt oder gar in Haft genommen zu werden. Der Kläger sei zurzeit mit der Ausdehnung seiner Geschäftstätigkeit in den USA befasst, ebenso nach Lateinamerika.