schreitenden Geschäfte für US-bezogene Konten während des geltend gemachten Zeitraums strukturierten, durchführten und überwachten (act. 18/6, Punkt II. D.1.b.). Zu den Personen der zweiten Kategorie ("D2") zählen alle Relationship Manager, Kundenberater, Vermögensverwalter, Finanzberater, Treuhänder, Bevollmächtigte, Buchhalter oder andere natürliche oder juristische Personen in ähnlicher Funktion, die nach Informationen der Bank zu irgendeinem Zeitpunkt während des geltenden Zeitraums in Verbindung mit den betreffenden Konten standen (act. 18/6, Punkt II. D.2.b.v.). 3.2. Der Kläger fällt unter das US-Programm