Das US-Programm verlangt die Bekanntgabe der Daten von sämtlichen Personen, die mit Konten zu tun hatten, welche zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Dezember 2014 wertmässig mehr als USD 50'000.– betrugen und deren wirtschaftlich Berechtigte entweder US-Bürger, in den USA wohnhaft oder amerikanische Unternehmen waren (act. 18/6, 2. Dokument, Punkt I. B.6-9). Dabei kann zwischen sogenannten "D1- und D2-Mitarbeitern" unterschieden werden: Als "D1- Mitarbeiter" können diejenigen Personen bezeichnet werden, die die grenzüber- -8-