15 Datenschutzgesetz die Möglichkeit habe, rechtliche Schritte einzuleiten (act. 18/31). Am 12. August 2014 stellte der Kläger beim Einzelrichter Audienz das Begehren, es sei mittels vorsorglicher Massnahme die Datenübermittlung zu verbieten. Mit Urteil vom 12. Januar 2015 verbot das Einzelgericht Audienz die Datenherausgabe im Sinne einer vorsorglichen Massnahme (act. 5/3). Am [...] 2015 hat die Beklagte mit dem DoJ ein Non-Prosecution Agreement abgeschlossen (act. 27/42). 1.4. Prozessgeschichte