CG140026-F vom 9. Juli 2015; ADRIAN PLÜSS, Datenlieferungen im Rahmen des sogenannten US-Programms, AJP 2015, S. 1360 ff.; vgl. auch die stichwortartige Chronologie im Artikel der Handelszeitung vom 25. November 2015, act. 27/36). Auf Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich des US-Programms, wird soweit relevant zurückzukommen sein. 1.2. Die Parteien Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft des schweizerischen Rechts mit Sitz in Zürich. Sie betreibt das Bankgeschäft und bietet umfassende Finanzdienstleis- -4-