Rechtsbegehren: (act. 1 S. 2) 1. Es sei der Beklagten zu verbieten, persönliche Daten, insbesondere Name, Vorname, Wohnadresse, Geburtsdatum, Heimatort und dergleichen betreffend den Kläger an Dritte, insbesondere dem Department of Justice der USA direkt oder indirekt bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 8 % MwSt.) zulasten der Beklagten.